Was Ausländer unbedingt wissen müssen

Wir alle sind nur eine begrenzte Zeit zu Gast auf dieser Welt, darum ist es wichtig, sich einmal mit diesem Thema auseinander zu setzen. Seit etwa 20-30 Jahren gehört es zu dem Alltag in Ungarn, dass westeuropäische Staatsbürger Monate, oder sogar (fast) das ganze Jahr in ihrem ungarischen Wohnsitz verbringen. An den glücklichen Tagen darf man aber nicht vergessen, diese „Kolonisten“ werden immer älter. Zu dem hohen Alter gehören Krankheiten, körperliche Beschwerden und auch der Tod. Die Generalfrage dieses Artikels ist: was ist zu tun, wenn ein ausländischer Staatsbürger in Ungarn stirbt? Auf die Fragen von Lajos Káposzta antwortet der Geschäftsführer der Soltvadkerter Beerdigungsfirma, Kegyelet Kft, András Cebei.

  • Gehen wir davon aus, dass ein deutscher, österreichischer, schweizerischer, niederländischer Staatsbürger in seinem Haus in Ungarn stirbt! Was sollen in diesem Fall die Verwandten oder Freunde tun?

Der Arzt, der den Tod behauptet hat, stellt darüber ein Dokument („halottvizsgálati bizonyítvány“) aus. Dieses Dokument, die Geburtsurkunde („születési anyakönyvi kivonat“) und den Personalausweis („személyi igazolvány“) des Verstorbenen soll man an das Standesamt („anyakönyvi osztály“) des Bürgermeisteramtes nehmen und dort vorlegen. Ein interessanter Sonderfall: verstirbt der ausländische Staatsbürger in einer anderen Stadt (Ausflug oder Verkehrsunfall), dann muss man diesen behördlichen Teil in dem dortigen Rathaus erledigen.

  • Nehmen wir an, der Verstorbene soll im Ausland bestattet werden! Wer erteilt die Erlaubnis für den Transport?

Das ist die Obliegenheit des Kreisgesundheitsamtes (ÁNTSZ). Dazu sind die oben genannten Dokumente vorzulegen. Außerdem muss man folgende Daten angeben: Name und letzte Adresse des Verstorbenen, woher und wohin wird die Leiche im Sarg transportiert, wer erledigt dies und mit welchem Fahrzeug. Wie die Leiche in dem Heimatland aufgenommen wird, ist in den dortigen Vorschriften festgehalten.

  • Muss bei einem solchen Transport ein besonderer Sarg verwendet werden?

Ja, ein sogenannter doppelter Sarg: die äußere Schicht ist aus Holz, die innere aus Metall. In diesem wird die Leiche luftdicht verschlossen. Nur so darf die Leiche durch eine offiziell registrierte Beerdigungs- (oder Transport-) firma („temetkezési vállalkozó“) transportiert werden. Ein privater Transport mit dem eigenen Fahrzeug ist nicht erlaubt.

  • Ist eine Feuerbestattung einfacher?

Ja, viel einfacher. In diesem Fall ist ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen, das die Einäscherung („hamvasztás“) durchführen lässt. In diesem Fall wird die Leiche nach dem Wunsch der Familienangehörigen eingekleidet, dann in einen Plastiksack und einen Einäscherungssarg gelegt. Nach der Abfuhr zur Einäscherungsfirma (in Drágszél oder Csanádpalota in unserer Region) wir der Sarg mit der Leiche in einem Kühlraum gelagert. Im Verbrennungsofen wird der Sarg mit dem Körper in einer bis anderthalb Stunden bei 800 bis 1.000 Grad Celsius verbrannt wird. Die Holzasche des Sarges wird während der Einäscherung durch die Abgasreinigungsanlage abgesondert. Übrig bleibt nur ein Rest der mineralischen, nicht brennbaren Teile, vor allem aus dem Knochen, also einige Handvoll Pulver. Dieses wird in eine Kunststoffdose gefüllt, die dann die gewählte Urne gelegt.

  • Wie wird dafür gehaftet, dass der richtige Körper in unsere Dose kommt? Anders gefragt: kann es bei der Verbrennung zu Verwechselungen kommen?

Nein, die Kontrolle ist sehr streng! Bei der Übernahme am Betriebseingang wird der Verstorbene identifiziert. Er bekommt eine Nummer, die an den Sarg geklebt und sogleich auch auf einer Metallplatte neben die Leiche gelegt wird. Diese Nummer wird bei jeder Phase kontrolliert.

  • Was geschieht mit Metallimplantaten?

Die Familie hat das Recht dies beim Ausfüllen des Bestellscheines zu entscheiden. Goldzähne sind wertvoll, aber z. B. Knochenimplantate aus Edelstahl kann man nicht mehr verwenden. Plastik schmilzt sich beim Einäscherungsprozess.

— Wie bekommt die Familie die Asche des Verstorbenen?

Es besteht die Möglichkeit, dass sie die Kremation begleitet, sie nimmt Abschied vom Familienmitglied, und dann gelangt die Dose direkt in ihre Hände. Sonst sorgt für alles das Bestattungsunternehmen. Hier muss man unbedingt betonen: die Familie bekommt die Asche nur mit der Vorbedingung in die eigene Hand, wenn sie sich verpflichtet, den Inhalt der Urne menschenwürdig zu behandeln und Gelegenheit zur Verabschiedung zu sichern. Es ist verboten die Asche auf öffentlichen oder nicht für solche Zwecke bestimmten Plätzen zu verstreuen: Spielplatz, zentraler Stadtpark, Springbrunnen eines Einkaufszentrums sind also nicht erlaubt… Will man die Asche auf dem eigenen Tanya-Hof verstreuen — stößt dies eigentlich nicht auf gesetzliche Hürden.

— Wie sehen die Kosten eines solchen Verfahrens aus?

Die Einäscherung kostet  ca. 40.000 HUF, hinzukommen Transportkosten und diverse Gebühren. Für die Kühlung im Krankenhaus z.B. entstehen Tagesgebühren. Möchte man eine schöne Urne und andere Begleitgegenstände, muss man dafür extra zahlen. Viele Ausländer, die in Ungarn verstorben, verfügen über eine heimische Sonderversicherung, die im Todesfall auch für den Rücktransport der Leiche sorgt. So wird diese i.d.R. durch ausländisches Unternehmen durchgeführt.

Will man ansonsten die Hilfe eines ungarischen Unternehmens in Anspruch nehmen, stehen diese natürlich immer zur Verfügung.

Info:

Cebei András

Harangszó Temetkezési BT

Soltvadkert, Bethlen Gábor u. 35.

Telefon Deutsch: +36-20-9466-727

 

Lajos Káposzta

 

2015